Die frühere „Green Card“ für IT-Fachkräfte wurde im Jahr 2000 als befristete Maßnahme eingeführt, um den Mangel an qualifizierten IT-Spezialisten in Deutschland zu beheben. Sie existiert in ihrer ursprünglichen Form heute nicht mehr. Stattdessen wurde 2012 die „Blue Card EU“ (Blaue Karte EU) eingeführt, die EU-weit einheitliche Regeln für die Einwanderung hochqualifizierter Fachkräfte schafft und die Green Card ersetzt hat.
Hier ein Vergleich zwischen der damaligen Green Card und der heutigen Blue Card:
1. Green Card (2000-2004)
- Zielgruppe: Speziell für IT-Spezialisten aus Nicht-EU-Staaten.
- Bedingungen: Die Green Card setzte voraus, dass der Bewerber ein Arbeitsangebot im IT-Bereich mit einem Mindestjahresgehalt von ca. 51.000 DM (später etwa 50.000 Euro) hatte.
- Gültigkeitsdauer: Die Green Card war auf fünf Jahre befristet und nicht verlängerbar.
- Niederlassungserlaubnis: Sie bot keine langfristige Aufenthaltsperspektive und ermöglichte nicht die Niederlassungserlaubnis.
Die Green Card wurde 2004 eingestellt, da sie eine kurzfristige Lösung war und nicht das langfristige Ziel verfolgte, Fachkräfte dauerhaft in Deutschland anzusiedeln.
2. Blue Card EU (seit 2012)
- Zielgruppe: Hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, unabhängig von der Berufsbranche (diese müssen nicht mehr ausschließlich im IT-Bereich tätig sein).
- Bedingungen:
- Der Bewerber muss einen anerkannten Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen.
- Ein Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland ist erforderlich.
- Das Mindestjahresgehalt liegt bei rund 58.400 Euro (Stand 2023). In Berufen mit Arbeitskräftemangel (z. B. IT, Ingenieurwesen, Mathematik) beträgt das Mindestgehalt etwa 45.552 Euro.
- Gültigkeitsdauer: Die Blue Card wird für maximal vier Jahre ausgestellt, aber sie kann verlängert oder in eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Niederlassungserlaubnis: Nach 33 Monaten ununterbrochener Arbeit und Beiträgen zur Sozialversicherung kann eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Bei Nachweis von Deutschkenntnissen auf B1-Niveau ist dies bereits nach 21 Monaten möglich.
Unterschiede im Überblick
Aspekt | Green Card (2000-2004) | Blue Card EU (seit 2012) |
---|---|---|
Zielgruppe | IT-Fachkräfte | Hochqualifizierte Fachkräfte (alle Branchen) |
Mindestgehalt | ca. 50.000 Euro | ca. 58.400 Euro (bzw. ca. 45.552 Euro für Mangelberufe) |
Gültigkeitsdauer | 5 Jahre (befristet) | 4 Jahre, verlängerbar |
Möglichkeit zur Niederlassung | Keine dauerhafte Niederlassungserlaubnis | Ja, nach 21-33 Monaten |
Zusammenfassung: Die Blue Card EU hat die ursprüngliche Green Card ersetzt und bietet eine verbesserte Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte dauerhaft in die EU zu integrieren. Sie richtet sich nicht nur an IT-Fachkräfte, sondern an alle hochqualifizierten Berufe, wodurch sie die Einwanderung von Talenten umfassender unterstützt.