Unter bestimmten Bedingungen können Personen, die Deutschland dauerhaft verlassen haben, ihre Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zurückfordern. Hier sind die wesentlichen Punkte:
- Berechtigte Personen: Die Möglichkeit zur Rückerstattung steht in der Regel nicht EU-Bürgern und Staatsangehörigen von Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) offen, da diese Länder Abkommen mit Deutschland haben, die die Rentenansprüche regeln. Für Staatsangehörige anderer Länder besteht diese Möglichkeit jedoch, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Voraussetzungen:
- Die Person darf nicht mehr in einem Land der Europäischen Union oder des EWR leben.
- Es dürfen seit dem Verlassen Deutschlands mindestens 24 Monate vergangen sein.
- Die Person darf keine Rentenansprüche aus Deutschland geltend machen können oder geltend gemacht haben.
- Rückerstattungsprozess:
- Ein Antrag auf Rückerstattung der Rentenversicherungsbeiträge muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
- Notwendige Dokumente umfassen oft einen Nachweis über den dauerhaften Aufenthalt im Ausland und die Bestätigung, dass keine Rentenansprüche bestehen.
- Erstattungsbetrag:
- Es werden nur die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung erstattet, nicht die Arbeitgeberanteile.
- Es gibt keine Verzinsung auf die eingezahlten Beiträge.
Nehmen wir als Beispiel eine Person, die 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hat und in dieser zeit monatlich ein Bruttoeinkommen von 4000 € verdient hat, mit wie viel Erstattung kann diese Person dann rechnen?
Um zu berechnen, wie viel Geld man nach 5 Jahren Arbeit in Deutschland bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro pro Monat von der Deutschen Rentenversicherung zurückbekommt, wenn man die Beiträge zurückfordert, müssen wir folgende Schritte durchlaufen:
- Ermittlung der Rentenversicherungsbeiträge:
- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt aktuell 18,6% des Bruttogehalts (Stand 2024).
- Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, d.h. der Arbeitnehmeranteil beträgt 9,3%.
- Berechnung der monatlichen Beiträge des Arbeitnehmers:
- Bruttogehalt: 4.000 Euro
- Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung: 9,3% von 4.000 Euro = 372 Euro
- Berechnung der Beiträge über 5 Jahre:
- Monatlicher Arbeitnehmeranteil: 372 Euro
- Beiträge pro Jahr: 372 Euro × 12 Monate = 4.464 Euro
- Beiträge über 5 Jahre: 4.464 Euro × 5 Jahre = 22.320 Euro
Die Rückerstattung wird in der Regel nur den Arbeitnehmeranteil umfassen, ohne Zinsen oder Arbeitgeberanteil. In diesem Fall wären es etwa 22.320 Euro, die zurückerstattet würden, vorausgesetzt, alle weiteren Bedingungen für die Rückerstattung sind erfüllt.
Um die Rückerstattung der Rentenversicherungsbeiträge zu beantragen, müssen Sie mindestens 24 Monate außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelebt haben. Diese Regelung gilt, um sicherzustellen, dass es sich um einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland handelt und keine Möglichkeit besteht, in naher Zukunft wieder in die EU oder den EWR zurückzukehren.
Wenn es sich hierbei um einen indischen Bürger handelt, der diese 5 Jahre in Deutschland war und dann zur Familie zurück kehrt und nach 2 Jahren diesen Antrag stellt, würde das bedeuten, dass er anschließend ein Rupien Millionär wäre. Denn Etwa 22.320 Euro entsprechen ungefähr 1.990.944 indischen Rupien (INR), basierend auf einem Wechselkurs von 1 Euro = 89,20 INR.
Wenn Sie Hilfe brauchen beim ausfüllen der Formulare können Ihnen entsprechende Unternehmen weiterhelfen, die gegen eine Gebühr diese Formulare entsprechend ausfüllen. Wenn man wie in diesem Beispiel über 20.000 € überwiesen bekommt, ist dies dennoch sinnvoll diese Gebühr zu zahlen, um diesen Betrag zu erhalten. Hier gibt es unterschiedliche Anlaufstellen, die weiter helfen können. Eines dieser Unternehmen ist die dtw Wirtschaftsdienstleistungen GmbH.