Familiennachzug

Gesellschaft

Der Familiennachzug ermöglicht es ausländischen Familienangehörigen, zu ihren Verwandten nach Deutschland zu ziehen. Die Voraussetzungen hängen von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Person ab.


1. Wer kann Familiennachzug beantragen?

a) Ehepartnernachzug

  • Ehepartner von Deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltserlaubnis können nachziehen.
  • Voraussetzung: Eine eheliche Lebensgemeinschaft muss bestehen.

b) Kindernachzug

  • Minderjährige Kinder können nachziehen, wenn mindestens ein Elternteil in Deutschland lebt.
  • Ist das Kind bereits in Deutschland und die Eltern im Ausland, können diese unter bestimmten Bedingungen nachziehen.

c) Elternnachzug

  • Eltern können nachziehen, wenn das Kind in Deutschland lebt und unbegleitet minderjährig ist.
  • Bei volljährigen Kindern ist der Elternnachzug nur in besonderen Härtefällen möglich.

d) Nachzug anderer Familienmitglieder

  • Geschwister, Großeltern oder andere Verwandte haben in der Regel kein Anrecht auf Familiennachzug, außer in Härtefällen.

2. Wer kann seine Familie nach Deutschland holen?

a) Deutsche Staatsbürger

  • Ehepartner, Kinder und in Ausnahmefällen Eltern dürfen nachziehen.

b) EU-/EWR-Bürger

  • Dürfen ihre Familie ohne Visum nach Deutschland holen.

c) Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltstitel

  • Ehepartner und Kinder können nachziehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

3. Voraussetzungen für den Familiennachzug

a) Allgemeine Bedingungen

✔ Die in Deutschland lebende Person muss genug Einkommen haben, um die Familie zu versorgen.
✔ Es muss ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen.
✔ Der Nachziehende muss eine Krankenversicherung haben.
✔ Falls erforderlich: Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1-Niveau) für Ehepartner.

b) Besondere Bedingungen für verschiedene Gruppen

  • Deutsche Staatsbürger: Keine Einkommens- oder Wohnraumnachweise nötig.
  • Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltserlaubnis: Müssen finanzielle Mittel und Wohnraum nachweisen.

4. Wie funktioniert der Antrag?

a) Schritt 1: Visumsantrag im Heimatland

  • Familienangehörige müssen ein Visum zum Familiennachzug bei der deutschen Botschaft/Konsulat beantragen.
  • Benötigte Unterlagen (je nach Fall unterschiedlich):
    • Reisepass
    • Geburts- oder Heiratsurkunde
    • Einkommensnachweise des Familienmitglieds in Deutschland
    • Wohnungsnachweis
    • ggf. Sprachzertifikat (A1 für Ehepartner)

b) Schritt 2: Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

  • Nach der Einreise muss bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

5. Besondere Fälle und Ausnahmen

Flüchtlinge & Asylbewerber:

  • Anerkannte Flüchtlinge können Familie erleichtert nachholen.
  • Bei subsidiärem Schutz gibt es Beschränkungen.

Härtefälle:

  • Falls schwere familiäre Notlagen bestehen, kann in Ausnahmefällen eine Erlaubnis erteilt werden.

6. Wie lange dauert der Prozess?

  • Visumsverfahren: 3–12 Monate
  • Aufenthaltserlaubnis: Nach Einreise ca. 4–8 Wochen

Fazit

Der Familiennachzug ist möglich, aber mit vielen Voraussetzungen verbunden. Wer aus einem Nicht-EU-Land kommt, braucht meist ein Visum und muss finanzielle Mittel sowie Wohnraum nachweisen.

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