In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Diese Steuerklassen beeinflussen, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt vom Gehalt eines Arbeitnehmers abgezogen werden. Die Zuordnung zu einer Steuerklasse hängt von den familiären und finanziellen Verhältnissen des Arbeitnehmers ab. Hier sind die Steuerklassen im Überblick:
Steuerklasse I
Für wen?
- Ledige
- Geschiedene
- Verwitwete (nach dem Jahr des Todes des Ehepartners)
- Dauerhaft getrennt Lebende
- Verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft Lebende ohne Ehepartner im Inland
Folgen:
- Der Grundfreibetrag wird berücksichtigt.
- Keine besonderen Steuerentlastungen durch einen Ehepartner.
Steuerklasse II
Für wen?
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und Anspruch auf Kindergeld haben
Folgen:
- Zusätzlich zum Grundfreibetrag gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
- Steuerliche Entlastung im Vergleich zu Steuerklasse I.
Steuerklasse III
Für wen?
- Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn ein Partner keinen oder nur einen geringen Arbeitslohn erhält
- Wird in Kombination mit Steuerklasse V genutzt
Folgen:
- Höhere Steuerentlastung durch einen größeren Grundfreibetrag und günstigere Steuerprogression.
- Der Partner mit Steuerklasse III zahlt deutlich weniger Lohnsteuer, der Partner mit Steuerklasse V dafür mehr.
Steuerklasse IV
Für wen?
- Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen
Folgen:
- Ähnlich wie Steuerklasse I, aber für beide Partner gilt der gleiche Grundfreibetrag.
- Diese Klasse ist besonders geeignet, wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel verdienen.
Steuerklasse IV mit Faktor
Für wen?
- Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die beide arbeiten und bei denen eine Steuerverteilung nach dem Splittingverfahren gewünscht ist, aber mit Berücksichtigung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse
Folgen:
- Der Faktor sorgt dafür, dass die Lohnsteuer gerechter verteilt wird.
- Es verhindert hohe Steuernachzahlungen, die bei der Kombination III/V auftreten können.
Steuerklasse V
Für wen?
- Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn der andere Partner die Steuerklasse III gewählt hat
Folgen:
- Sehr hohe Abzüge, da der Grundfreibetrag im Wesentlichen beim Partner mit Steuerklasse III berücksichtigt wird.
- Wird oft dann gewählt, wenn ein Partner deutlich weniger verdient als der andere.
Steuerklasse VI
Für wen?
- Arbeitnehmer, die neben ihrem Hauptjob noch eine weitere, steuerpflichtige Beschäftigung ausüben (Zweitjob)
Folgen:
- Höchste Steuerabzüge, da hier kein Grundfreibetrag und keine Pauschalen berücksichtigt werden.
- Wird auf den Zweitjob angewendet, um sicherzustellen, dass dieser zusätzlich versteuert wird.
Auswirkungen der Steuerklassenwahl:
- Die Steuerklasse bestimmt die monatlichen Steuerabzüge, jedoch nicht die endgültige Steuerlast im Jahr. Diese wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festgelegt.
- Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktor können für Ehepaare unterschiedlichste Auswirkungen auf das Nettogehalt und mögliche Steuererstattungen oder -nachzahlungen haben.
- Die Wahl der falschen Steuerklasse kann zu einer Unter- oder Überzahlung der Lohnsteuer führen, was bei der Steuererklärung korrigiert wird.
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Steuerklasse richtig wählen und gegebenenfalls anpassen, um Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.
Änderungen im Jahr 2025
Im Jahr 2025 sollen in Deutschland die Steuerklassen III und V abgeschafft werden. Dies ist Teil einer Reform des Steuersystems, die darauf abzielt, die steuerliche Benachteiligung von Ehepartnern, insbesondere von Frauen, zu verringern.
Hintergrund:
- Steuerklasse III/V: Diese Kombination ist häufig bei Ehepaaren, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. In Steuerklasse III werden die Steuerabzüge deutlich reduziert, während der Partner in Steuerklasse V deutlich mehr Lohnsteuer zahlt.
- Kritik: Das Modell führt oft dazu, dass der Partner mit dem niedrigeren Einkommen, häufig Frauen, relativ hohe Steuerabzüge hat, was als Hemmnis für die Erwerbsbeteiligung gesehen wird. Auch sind häufig hohe Nachzahlungen oder Rückerstattungen bei der Steuererklärung notwendig.
Geplante Änderungen ab 2025:
- Ersatz durch ein modifiziertes Faktorverfahren: Anstelle der bisherigen Steuerklassen III und V soll ein modifiziertes Faktorverfahren treten. Dieses Verfahren soll gerechter sein, da es die tatsächlichen Einkommensverhältnisse der Ehepartner genauer berücksichtigen soll und die Steuerlast gleichmäßiger verteilt.
- Ziel: Die Abschaffung dieser Steuerklassen soll zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast führen und Anreize für eine gleichmäßigere Erwerbstätigkeit beider Partner schaffen.
Steuerklassen ab 2025:
- Es ist geplant, dass dann nur noch die Steuerklassen I, II und IV existieren, wobei Steuerklasse IV durch das modifizierte Faktorverfahren ergänzt wird. Dieses neue System soll die Komplexität reduzieren und gerechtere Ergebnisse für Ehepaare erzielen.