Kindergeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung in Deutschland, die an Familien ausgezahlt wird, um bei den Kosten für die Erziehung und Versorgung von Kindern zu helfen. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und dient der Entlastung von Familien.
Hier die wichtigsten Details zum Kindergeld:
- Höhe des Kindergeldes (Stand 2024):
- Für das erste und zweite Kind: 250 Euro pro Monat
- Für das dritte Kind: ebenfalls 250 Euro pro Monat
- Für jedes weitere Kind: ebenfalls 250 Euro pro Monat
- Wer hat Anspruch?
- Anspruch auf Kindergeld haben Eltern, die in Deutschland wohnen oder hier steuerpflichtig sind. Auch für Adoptiv- und Pflegekinder sowie für Enkel oder Geschwister, die in den Haushalt aufgenommen wurden, kann Kindergeld beantragt werden.
- Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Studium, Ausbildung) kann es bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt werden.
- Zweck:
- Das Kindergeld soll die Grundversorgung von Kindern sicherstellen und die finanzielle Belastung von Familien reduzieren.
Kindergeld kann bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Auch zugewanderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld in Deutschland haben. Der Anspruch auf Kindergeld ist an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gebunden, und auch ausländische Staatsangehörige können Anspruch haben, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen für zugewanderte Personen:
- Unionsbürger (EU/EWR/Schweiz):
- Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Eine Erwerbstätigkeit ist in der Regel nicht erforderlich.
- Drittstaatsangehörige (außerhalb EU/EWR/Schweiz):
- Auch Bürger aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) können Kindergeld beziehen, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt oder zu einem anderen Aufenthalt, der langfristigen Charakter hat (z. B. Aufenthalt aus humanitären Gründen).
- Ausgenommen von dieser Regelung sind bestimmte Aufenthaltstitel, wie z. B. Aufenthaltserlaubnisse, die nur zu Studienzwecken oder aus vorübergehenden humanitären Gründen erteilt wurden.
- Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte:
- Personen, denen Asyl oder Flüchtlingsschutz gewährt wurde, haben ebenfalls Anspruch auf Kindergeld, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Das Kindergeld hilft auch zugewanderten Familien, die finanziellen Belastungen für die Erziehung ihrer Kinder zu verringern.
Neben dem Kindergeld gibt es in Deutschland auch den Kinderfreibetrag, und beide haben eine ähnliche Funktion: Sie sollen Familien bei den Kosten der Kindererziehung entlasten. Allerdings funktionieren sie auf unterschiedliche Weise.
Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Vorteil für Eltern. Er reduziert das zu versteuernde Einkommen der Eltern und sorgt so dafür, dass sie weniger Einkommensteuer zahlen müssen. Der Freibetrag besteht aus zwei Teilen:
- Kinderfreibetrag für das Existenzminimum des Kindes: 3.012 Euro pro Elternteil (insgesamt 6.024 Euro pro Jahr).
- Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Kindes: 1.464 Euro pro Elternteil (insgesamt 2.928 Euro pro Jahr).
Insgesamt beträgt der Kinderfreibetrag 8.952 Euro pro Jahr für beide Elternteile zusammen (Stand: 2024).
Verhältnis zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind miteinander verknüpft, aber Eltern können nicht beide Leistungen vollständig in Anspruch nehmen. Stattdessen wird im Rahmen der „Günstigerprüfung“ vom Finanzamt automatisch geprüft, welche der beiden Entlastungen für die Eltern vorteilhafter ist. Dabei gilt:
- Kindergeld: Ist eine direkte Zahlung, die monatlich ausgezahlt wird und unabhängig vom Einkommen gezahlt wird.
- Kinderfreibetrag: Führt zu einer Reduzierung der Einkommensteuer und lohnt sich für Eltern mit höherem Einkommen mehr.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung?
- Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die Eltern finanziell günstiger ist.
- Wenn der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag höher ist als das erhaltene Kindergeld, wird der Freibetrag angerechnet, und die Differenz zum Kindergeld wird von der Steuerschuld abgezogen.
- Wenn das Kindergeld höher ist, behalten die Eltern das Kindergeld, und der Freibetrag bleibt ungenutzt.
In den meisten Fällen profitieren Eltern mit geringem oder mittlerem Einkommen vom Kindergeld, während Eltern mit höherem Einkommen eher vom Kinderfreibetrag profitieren.