Da es bereits Weihnachtssüßigkeiten im Supermarkt gibt, scheint es Zeit zu werden sich über Weihnachten Gedanken zu machen, wobei ich es viel zu früh finde. Aber wir wollen uns ja nicht wirklich Gedanken um Weihnachten jetzt machen, sondern um eine kurriose Sache im Steuerrecht. Denn der Gesetzgeber hat sich da so einiges einfallen lassen, was die Umsatzsteuer für Weihnachtsbäume betrifft.
Am einfachsten ist es, wenn es ein künstlicher Weihnachtsbaum ist, denn dieser muss immer mit 19% Umsatzsteuer versteuert werden.
Aber wie ist das nun mit einem natürlichen Weihnachtsbaum? Da sieht das alles schon viel komplizierter aus, denn da gibt es auch Steuersätze die die meisten Menschen in Deutschland noch nie gehört haben.
Auch hier gibt es zunächst eine einfacher Variante. Bei dieser Variante wird der natürlich gewachsene Baum von einem Gewerbebetrieb verkauft. Hier fällt dann 7% Umsatzsteuer an.
Wenn es eine Regelung gibt, wenn ein Gewerbebetrieb den Baum verkauft, dann muss es auch eine andere Möglichkeit geben den Baum zu kaufen. So ist es, man kann den Baum auch direkt beim Landwirt erwerben. Das deutsche Steuerrecht macht es hier jedoch noch etwas komplizierter, denn es gibt jetzt noch nicht direkt den passenden Steuersatz, nur weil der Weihnachtsbaum direkt beim Landwirt gekauft wurde. Hier kommt nun noch eine weitere Fragestellung hinzu. Die Frage ist nämlich, ob der Landwirt ein pauschalierender Landwirt ist. Was dies bedeutet, wird einmal ein eigener Beitrag, dass ist für dieses Thema auch nicht relevant. Das einfachste ist, an dieser Stelle, wenn es kein pauschalierender Landwirt ist, dann fallen hier wieder 7% Umsatzsteuer an.
Wenn es allerdings ein pauschalierender Landwirt ist, dann wird die nächste Frage aufgeworfen die zu klären ist. Ist der Weihnachtsbaum als Weihnachtsbaum angepflanzt worden, oder ist der einfach so im Wald gewachsen? Wenn er einfach so im Wald gewachsen ist, werden 5,5% Umsatzsteuer fällig. Wenn er extra als Weihnachtsbaum vom Landwirt angepflanzt wurde, dann sind es 10,7 % Umsatzsteuer.
Das zeigt, dass es durchaus einige interessante Dinge gibt im Umsatzsteuerrecht und es auf die Frage wie viel Prozent Umsatzsteuer werden fällig, nur die richtige Antwort gibt „es kommt drauf an“. Diese Antwort „es kommt drauf an“ hört man im Steuerrecht sehr häufig.