Die Pflegegrade in Deutschland definieren den Grad der Pflegebedürftigkeit und bestimmen die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie wurden 2017 eingeführt, um das ältere System der Pflegestufen abzulösen. Es gibt fünf Pflegegrade, die nach der Schwere der Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten einer Person unterteilt sind. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher ist die Unterstützung, die man von der Pflegeversicherung erhält.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Bedeutung: Personen benötigen regelmäßig Unterstützung bei grundlegenden Aufgaben des täglichen Lebens, wie z.B. der Körperpflege oder der Mobilität.
- Voraussetzungen: Es müssen mindestens 27 Punkte erreicht werden.
- Anspruch: Pflegegeld oder Pflegeleistungen durch Pflegedienste (ca. 316 Euro monatlich). Für ambulante Pflege gibt es einen höheren Betrag, der die Kosten für professionelle Pflege abdeckt.