In Deutschland haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, solange ihre Kinder minderjährig sind. In einigen Fällen, z. B. bei Kindern in Ausbildung, Studium oder bei Arbeitslosigkeit, kann der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen. Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt, und die genaue Auszahlung hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Hier ein Überblick über beide Aspekte:
Kindergeldanspruch:
- Grundvoraussetzungen:
- Kind muss im Haushalt des Antragstellers leben.
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Familie in Deutschland, EU/EWR-Raum oder in der Schweiz.
- Höhe des Kindergeldes (Stand 2025):
- Für jedes Kind: 255 Euro pro Monat unabhängig von der Anzahl der Kinder.
- Besonderheiten:
- Für Kinder über 18 Jahre kann Anspruch bestehen, wenn sie:
- Sich in Ausbildung oder Studium befinden.
- Keinen eigenen Arbeitsplatz haben (z. B. bei Übergangszeiten von maximal 4 Monaten).
- Behindert und nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.
- Für Kinder über 18 Jahre kann Anspruch bestehen, wenn sie:
Auszahlung nach Endziffer der Kindergeldnummer:
Die Kindergeldnummer besteht aus einer mehrstelligen Ziffernfolge, und die letzte Ziffer entscheidet über den Zeitpunkt der Auszahlung. Dies dient dazu, die monatlichen Auszahlungen gleichmäßig zu verteilen. Das genaue Datum variiert monatlich, aber die Logik ist wie folgt:
- Endziffer 0: Auszahlung erfolgt früh im Monat (z. B. 3. oder 4. Tag).
- Endziffer 1 bis 9: Auszahlung erfolgt im weiteren Verlauf des Monats, wobei 9 am spätesten ausgezahlt wird.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb der ersten drei Wochen des Monats.
Praktische Tipps für Eltern:
- Überweisung prüfen: Da die Auszahlung nicht immer am gleichen Tag erfolgt, lohnt es sich, die Überweisung einzuplanen, vor allem für Haushaltsbudgets.
- Auszahlungstermin finden: Die genauen Termine für das jeweilige Jahr werden von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht und können online eingesehen werden.
- Kindergeldantrag: Wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt. Wichtig sind Geburtsurkunde des Kindes und ggf. Nachweise über Ausbildung/Studium.