Einbürgerung

Gesellschaft

Die Einbürgerung in Deutschland ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 gelten folgende Voraussetzungen für die Einbürgerung:

Voraussetzungen für die Einbürgerung:

  • Aufenthaltsdauer: In der Regel müssen Sie seit fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland leben. In bestimmten Fällen kann dieser Zeitraum auf drei Jahre verkürzt werden, beispielsweise bei besonderen Integrationsleistungen.
  • Aufenthaltsstatus: Sie benötigen ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
  • Sprachkenntnisse: Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Lebensunterhalt: Fähigkeit, den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige eigenständig zu sichern, ohne auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein.
  • Straffreiheit: Keine Verurteilung wegen einer Straftat.
  • Bekenntnis zur Verfassung: Anerkennung und Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
  • Einbürgerungstest: Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland durch Bestehen des Einbürgerungstests.

Verfahren der Einbürgerung:

  1. Beratung: Wenden Sie sich an die zuständige Einbürgerungsbehörde oder Ausländerbehörde, um eine individuelle Beratung zu erhalten.
  2. Antragstellung: Reichen Sie den Einbürgerungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  3. Prüfung: Die Behörde prüft Ihren Antrag und die Erfüllung aller Voraussetzungen.
  4. Entscheidung: Bei positiver Entscheidung erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde und werden damit deutscher Staatsbürger.

Gebühren:

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Voraussetzungen und Verfahren je nach individueller Situation variieren können. Es wird empfohlen, sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde zu informieren und beraten zu lassen.

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