In der Europäischen Union, einschließlich Deutschland, sind bestimmte Insektenarten als neuartige Lebensmittel zugelassen und dürfen in verschiedenen Produkten verarbeitet werden.
Zugelassene Insektenarten:
Folgende Insektenarten sind derzeit in der EU als Lebensmittel zugelassen:
- Gelber Mehlwurm (Tenebrio molitor): zugelassen seit Juni 2021.
- Europäische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria): zugelassen seit November 2021.
- Hausgrille (Acheta domesticus): zugelassen seit Januar 2023.
- Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus): zugelassen seit Februar 2023.
Verwendung in Lebensmitteln:
Diese Insekten können in verschiedenen Formen, wie getrocknet, gemahlen oder als Pulver, Lebensmitteln zugesetzt werden. Mögliche Produkte umfassen unter anderem Brot, Nudeln, Snacks, Kekse und Proteinriegel. Die spezifischen Einsatzmöglichkeiten hängen von den jeweiligen Zulassungsbedingungen ab.
Kennzeichnungspflicht:
Lebensmittel, die Insektenbestandteile enthalten, unterliegen einer klaren Kennzeichnungspflicht. In der Zutatenliste muss der verwendete Insektenbestandteil mit seinem deutschen und lateinischen Namen angegeben werden, beispielsweise „Hausgrille (Acheta domesticus)“. Zudem müssen Hinweise auf mögliche allergische Reaktionen vorhanden sein, insbesondere für Personen mit Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere oder Hausstaubmilben, da hier Kreuzreaktionen möglich sind.
Erkennung von Insekten in Lebensmitteln:
Um festzustellen, ob ein Lebensmittel Insekten enthält, sollten Sie die Zutatenliste auf der Verpackung sorgfältig prüfen. Achten Sie dabei auf die genannten Insektenarten und deren lateinische Bezeichnungen. Bei losen Waren oder in Restaurants können Sie beim Verkaufspersonal oder Servicepersonal nachfragen, ob Insektenbestandteile enthalten sind. Zusätzlich gibt es Apps und Online-Plattformen, die Informationen über Lebensmittel mit Insektenbestandteilen bereitstellen.
Erweiterung des Gesetzes
Es gibt eine neue EU-Verordnung aus dem Jahr 2025, die die Verwendung von Insekten in Lebensmitteln erweitert. Seit dem 10. Februar 2025 ist es in der Europäischen Union erlaubt, UV-behandeltes Pulver aus den Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) in verschiedenen Lebensmitteln zu verwenden. Dieses Pulver darf in Produkten wie Brot, Kuchen, Nudeln, Kartoffelprodukten, Käse sowie Obst- und Gemüsekompotten eingesetzt werden. Die zulässigen Höchstmengen variieren je nach Produktkategorie. Beispielsweise dürfen Brot und Kuchen bis zu 4 % des Pulvers enthalten, während der Anteil in Käseprodukten auf 1 % begrenzt ist.
Die UV-Behandlung des Pulvers dient dazu, den Vitamin-D3-Gehalt zu erhöhen und gleichzeitig hygienische Standards zu gewährleisten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit dieses Produkts in einem Gutachten bestätigt.
Wie bereits erwähnt, unterliegen Lebensmittel mit Insektenbestandteilen einer klaren Kennzeichnungspflicht. In der Zutatenliste muss der verwendete Insektenbestandteil mit seinem deutschen und lateinischen Namen angegeben werden, beispielsweise „Mehlkäferlarvenpulver (Tenebrio molitor)“. Zudem müssen Hinweise auf mögliche allergische Reaktionen vorhanden sein, insbesondere für Personen mit Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere oder Hausstaubmilben.
Um festzustellen, ob ein Lebensmittel Insektenbestandteile enthält, sollten Sie die Zutatenliste sorgfältig prüfen. Bei losen Waren oder in Restaurants empfiehlt es sich, beim Personal nachzufragen.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung von Insekten als Lebensmittel in der EU strengen Sicherheitsbewertungen unterliegt. Dennoch ist es wichtig, sich bewusst zu informieren, insbesondere wenn Sie Allergien haben oder den Verzehr von Insekten aus persönlichen Gründen vermeiden möchten.