Als Unternehmer gewöhnt man sich im Laufe der Zeit an viele bürokratische Pflichten. Steuererklärungen, Meldungen, Nachweise, Dokumentationen, Statistiken, Datenschutz, Aufbewahrungsfristen und vieles mehr gehören inzwischen zum Alltag.
Dennoch gibt es immer wieder Situationen, die selbst erfahrene Unternehmer überraschen.
Eine solche Situation erlebten wir kürzlich, als wir von der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt angeschrieben wurden.
Darin wurden wir darauf hingewiesen, dass Verlage verpflichtet sind, von ihren Veröffentlichungen kostenlose Exemplare an die zuständigen Bibliotheken abzuliefern. Neben den bereits an die Deutsche Nationalbibliothek abzugebenden Pflichtexemplaren sind je nach Bundesland weitere Exemplare an Landesbibliotheken zu liefern.
Grundlage hierfür sind entsprechende gesetzliche Regelungen.
Selbstverständlich erkennen wir die Bedeutung von Bibliotheken und die Archivierung kultureller Werke an. Bücher, Zeitschriften und andere Veröffentlichungen sollen auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben.
Die Frage lautet jedoch:
Warum werden die Kosten hierfür vollständig auf private Verlage verlagert?
Druck, Lagerung, Verpackung, Versand und Verwaltungsaufwand verursachen Kosten. Gerade kleine Verlage arbeiten häufig mit begrenzten Budgets und geringen Auflagen. Für diese Unternehmen stellt jede zusätzliche Verpflichtung einen weiteren Aufwand dar.
Besonders irritierend war für uns, dass das Anschreiben nicht an den Verlag, sondern an eine Gesellschaft gerichtet wurde, die mit der Veröffentlichung selbst nichts zu tun hat.
Nach unserer Auffassung hätte die zuständige Stelle die korrekten Verlagsdaten anhand öffentlich zugänglicher Quellen, insbesondere des Verzeichnisses Lieferbarer Bücher (VLB), ohne größeren Aufwand ermitteln können.
Wir werden daher prüfen lassen, ob die erfolgte Kontaktaufnahme rechtlich in jeder Hinsicht korrekt war. Eine abschließende juristische Bewertung möglicher datenschutzrechtlicher, zivilrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Fragestellungen steht derzeit noch aus.
Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung bleibt jedoch die grundsätzliche Frage bestehen:
Warum werden Unternehmer immer häufiger verpflichtet, staatliche Aufgaben zumindest teilweise mitzufinanzieren?
Wenn der Staat Bücher archivieren möchte, wäre es aus unserer Sicht ebenso denkbar, diese regulär zu erwerben oder die entstehenden Kosten zu erstatten.
Stattdessen entstehen immer neue Pflichten, die für sich genommen oft überschaubar erscheinen, in ihrer Gesamtheit jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen.
Genau hierin liegt eines der Kernprobleme der Bürokratie:
Nicht die einzelne Vorschrift macht Unternehmen handlungsunfähig.
Es ist die Summe hunderter kleiner Vorschriften, Formulare, Nachweise, Dokumentationspflichten und Meldeverfahren, die Zeit, Geld und Arbeitskraft binden.
Während jede Behörde nur ihren eigenen Zuständigkeitsbereich betrachtet, muss der Unternehmer sämtliche Anforderungen gleichzeitig erfüllen.
Leider kennen die Beschäftigten der Behörden, die Gesetze die ihnen helfen besonders gut, ignorieren aber gerne die Rechte der Betroffenen.
Das Ergebnis ist eine stetig wachsende Belastung für kleine und mittlere Unternehmen.
Ironischerweise hat uns dieses Schreiben damit direkt die Inspiration für ein weiteres Kapitel geliefert.
Denn manchmal muss man nicht lange nach Beispielen für Bürokratie suchen – sie landen ganz von allein im Posteingang.
An dieser Stelle bedanken wir uns daher bei der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt für die unbeabsichtigte Anregung.
Wer sich intensiver mit dem Thema Bürokratieabbau beschäftigen möchte, findet weitere Beispiele, Analysen und Reformvorschläge in unserem Buch:
„Bürokratieabbau : seit über 20 Jahren- Haben wir noch Bürokratie übrig?“
Denn ein leistungsfähiger Staat braucht Regeln.
Aber ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort braucht auch den Mut, unnötige Regeln regelmäßig zu hinterfragen.