Wer hat die Frage nicht schon einmal (gerade bei Fastfood-Ketten) gehört: “ zum hier essen oder zum mitnehmen?“
Anschließend an die Frage wird unterschiedlich serviert, entweder auf einem Tablett, oder meist in einer Plastiktüte. Vielen ist allerdings nicht bewusst, dass hinter dieser Frage viel mehr steckt, als die Frage ob es eingepackt oder auf einem Tablett sein soll. Aus sicht der Fastfood-Ketten rentiert sich das zum mitnehmen oder der Drive-In viel mehr als das essen vor Ort. Nun ist oft direkt die Antwort, ja wenn es vor Ort gegessen wird, dann fallen mehr Kosten an. Das stimmt, es fallen mehr Kosten an, denn der Müll muss entsorgt werden, die Tische gereinigt, die Fläche mit den Tischen gewartet werden usw.
Es gibt allerdings einen ganz erheblichen Unterschied, der da noch hinzukommt. Dieser Unterschied liegt in der Umsatzsteuer.
Denn die Frage im Restaurant „Zum hier essen oder mitnehmen?“ bezieht sich tatsächlich auf die unterschiedliche Besteuerung von Speisen in Deutschland. Der entscheidende Punkt ist, ob die Speisen „vor Ort“ verzehrt oder als „Takeaway“ mitgenommen werden.
- Zum hier essen: Wenn das Essen vor Ort im Restaurant verzehrt wird, handelt es sich um eine Dienstleistung. Diese unterliegt dem Regelsatz der Umsatzsteuer von 19%.
- Zum Mitnehmen: Wenn das Essen zum Mitnehmen bestellt wird, gilt es als Lieferung von Lebensmitteln, die mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% besteuert werden.
Diese Unterscheidung geht auf die unterschiedlichen steuerlichen Vorschriften zurück, die zwischen der Erbringung von Dienstleistungen (wie im Restaurant) und der Lieferung von Nahrungsmitteln (wie beim Mitnehmen) gemacht werden.
Das mag im ersten Moment kleinlich klingen, macht allerdings am Ende einen sehr großen Unterschied. Wenn man sich einen der größten Anbieter der Fastfood Branche ansieht, dann hat McDonalds im Jahr 2022 in Deutschland einen Umsatz in Höhe von rund 4,2 Milliarden € gemacht. Da es hier um die Betrachtung der Umsatzsteuer geht und nicht um die Betrachtung von McDonalds, spielt das genaue Verhältniss des Anteils des Vor-Ort Verzehrs und Takeaway eine untergeordnete Rolle und wir nehmen nun einfach Zahlen zum veranschaulichen. Würde wir nun annehmen, dass der gesamte Umsatz Vor-ort Verzehr wäre, dann würde das eine Umsatzsteuer in Höhe von 798 Millionen € bedeuten. Wäre der gesamte Umsatz zum mitnehmen gewesen, dann sprechen wir von 294 Millionen €. Da die Preise für den Kunden jeweils gleich sind, verschiebt sich der Gewinn vor Steuern alleine durch diese Frage für McDonalds in diesem Beispiel um 504 Millionen €. Oder anders ausgedrückt, wenn alle Kunden das Essen zum mitnehmen bestellen, entgeht dem Staat eine Steuereinnahme in Höhe von 504 Millionen €.
Diese Summen zeigen, wie groß das Interesse der Fastfood Ketten ist, dass möglichst viele Menschen das Essen nicht vor Ort verzehren und deshalb gerade der Drive-In so wichtig für die Ketten ist, da dadurch der Gewinn ganz erheblich erhöht werden kann.