In Deutschland gibt es bestimmte Regeln und Vorschriften, die festlegen, ob Sie mit einem Führerschein aus einem anderen Land Auto fahren dürfen. Ob Ihr Führerschein in Deutschland anerkannt wird, hängt davon ab, aus welchem Land er stammt:
- EU/EWR-Führerscheine: Wenn Ihr Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat stammt, dürfen Sie in Deutschland ohne Einschränkungen Auto fahren. Sie müssen Ihren Führerschein nicht umtauschen und er bleibt in Deutschland gültig.
- Führerscheine aus bestimmten Drittstaaten: Es gibt Länder außerhalb der EU und des EWR, deren Führerscheine in Deutschland für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel sechs Monate) anerkannt werden. Danach müssen Sie den Führerschein in einen deutschen Führerschein umtauschen, was eine theoretische und praktische Prüfung erfordern kann.
- Führerscheine aus allen anderen Ländern: Wenn Ihr Führerschein aus einem Land stammt, das nicht zu den oben genannten gehört, dürfen Sie in Deutschland für maximal sechs Monate fahren. Danach müssen Sie ebenfalls den Führerschein umtauschen und möglicherweise Prüfungen ablegen.
- Internationale Führerscheine: Ein internationaler Führerschein allein reicht nicht aus, um in Deutschland Auto zu fahren. Er dient lediglich als Übersetzung des nationalen Führerscheins und muss zusammen mit dem nationalen Führerschein vorgelegt werden.
Es ist ratsam, sich rechtzeitig bei den zuständigen deutschen Behörden zu informieren und gegebenenfalls den Umtauschprozess in Angriff zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie legal in Deutschland Auto fahren dürfen.
Unter den zweiten Punkt fallen Länder außerhalb der EU und des EWR, deren Führerscheine in Deutschland für einen begrenzten Zeitraum anerkannt werden und die teilweise vereinfacht umgetauscht werden können. Diese Länder haben mit Deutschland Abkommen, die den Führerscheinumtausch erleichtern. Hier ist eine Liste dieser Länder (Stand 2023):
- Andorra
- Bosnien und Herzegowina
- Färöer
- Guernsey
- Isle of Man
- Israel
- Japan
- Kanada
- Kroatien
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- Schweiz
- Serbien
- Südafrika
- Südkorea
- Taiwan
- Australien (teilweise, je nach Bundesstaat)
- USA (teilweise, je nach Bundesstaat)
- Hongkong
Die genauen Bedingungen für den Führerscheinumtausch können variieren, und in einigen Fällen müssen nur bestimmte Prüfungen (theoretisch oder praktisch) abgelegt werden. Es ist empfehlenswert, sich bei der örtlichen Führerscheinstelle zu informieren, um die genauen Anforderungen und den Ablauf des Umtauschs zu erfahren.
Umtauschpflicht in Deutschland ausgestellte Führerscheine
In Deutschland müssen Führerscheine nach einem gestaffelten Plan umgetauscht werden, um den neuen EU-weiten Standards zu entsprechen. Diese Umtauschaktion betrifft sowohl Papierführerscheine als auch die alten Scheckkartenführerscheine. Hier sind die Details:
Umtauschpflicht für Papierführerscheine
Die Umtauschpflicht richtet sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers:
- Geburtsjahr 1953–1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959–1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965–1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Umtauschpflicht für Scheckkartenführerscheine
Die Umtauschpflicht richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- Ausstellungsjahr 1999–2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002–2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005–2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahr 2012–18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Hintergrund des Umtauschs
Der Umtausch erfolgt, um sicherzustellen, dass alle Führerscheine ein einheitliches EU-weites Format haben und die Sicherheitsstandards erhöht werden. Die neuen Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet, um regelmäßige Aktualisierungen und Sicherheitsüberprüfungen zu ermöglichen.
Was Sie tun müssen
Um Ihren Führerschein umzutauschen, müssen Sie einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. In der Regel benötigen Sie dafür:
- Ihren alten Führerschein
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Passfoto
- Eine Gebühr (je nach Gemeinde unterschiedlich)
Es wird empfohlen, den Umtausch rechtzeitig zu planen, da es in den Führerscheinstellen zu Wartezeiten kommen kann.