Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es auch für beteimmte Branchen bzw. Berufe entsprechende Mindestlöhne.
Eine dieser Branchen die einen eigenen Mindestlohn haben ist der Bereich der Pflege. Der allgemeine Mindestlohn liegt derzeit bei 12,41 € pro Stunde was bei einer 40 Stundenwoche ein Monatslohn von 2151€ bedeutet. Im Bereich der Pflege liegt der Mindestlohn höher.
So liegt der Mindestlohn für eine Pflegefachkraft in der Altenpflege derzeit bei 18,25 € pro Stunde und steigt zum 01.07.2025 auf 20,50 € pro Stunde. So wird der monatliche Mindestlohn kommendes Jahr entsprechend rund 3553 € betragen.
Das zeigt, dass hier in dieser Branche ein deutlich höherer Mindestlohn gilt als der allgemeine Mindestlohn.
Zu beachten ist, dass es hier Tarifverträge gibt die das Gehalt regeln. Als erstes betrachten wir einmal den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Eine examinierte Pflegekraft gehört zur Entgeldgruppe P7, hier gibt es dann Gehälter bis zu 4.066 € derzeit.
Als nächstes schauen wir uns den Tarifvertrag der kirchlichen Einrichtungen an. Hier müssen wir uns dann die Gruppe EG7 anschauen. Hier sind dann Löhne von bis zu 4255 € im erzielbar.
Teilweise wird auch außertariflich höher bezahlt, da wir in Deutschland einen großen Mangel an diesen Fachkräften haben und sich daher die Arbeitgeber etwas überlegen müssen, wie sie entsprechend Mitarbeiter finden.