Der Mindestlohn liegt ja nur bei 12,41 € pro Stunde… Nun ja was allerdings viele dabei nicht bedenken, gerade wenn es um die gestiegenen Preise z.B. in der Gastronomie geht ist, was dies für den Arbeitgeber bedeutet. Ja der Arbeitnehmer erhält auch viel weniger als diesen Betrag, das ist vollkommen richtig und auch ein Problem.
Wenn ich mit 12,41 € und einer 40 Stundenwoche rechne, dann sind es 25.812,80 € pro Jahr Rechnerisch als Gehalt. Dazu kommen dann 1.884,33 € Krankenversicherung, 2.400,59 € Rentenversicherung, 335,57 € Arbeitslosenversicherung, 438,82 € Pflegeversicherung. Wenn die Person bei der TKK krankenversichert ist (was unbestritten einer der größten Krankenversicherungen in Deutschland ist), dann kommt noch der Arbeitgeberanteil für den Zusatzbeitrag hinzu, mit 154,88 €. Alle kleinen Unternehmen trifft dann noch die U1 mit 567,88 € und generell die U2 mit 113,58 € und Insolvenzgeldumlage 15,49 €.
Damit liegen die Gesamtkosten dann bei 31.723,93 €. Wir haben in Deutschland 9 bundesweite Feiertage, die auf einen Werktag fallen können. Laut TKK waren deren Versicherten im Jahr 2023 durchschnittlich 19,4 Tage im Jahr krank. Wenn dann der Arbeitnehmer 24 Tage Urlaub im Jahr hat, dann sind dies bei den oben erwähnten 40 Stundenwoche dann 1664 Arbeitsstunden im Jahr. Damit kommt man dann mal eben auf Kosten von 19,06 € pro Stunde. Das ist der Betrag, den damit der Arbeitgeber pro Stunde mit dem Arbeitnehmer erwirtschaften muss.
Im Jahr 2025 steigt der Mindestlohn dann auf 12,82 € und sind damit 19,69 € Kosten bei gleicher Berechnung. Wenn man dies für die geforderten 14 € berechnet, ergeben sich Kosten in Höhe von 21,51 €, die entsprechend auf die Preise umgelegt werden müssen.