Die deutsche Bundesregierung plant Steuererleichterungen für ausländische Fachkräfte, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und Deutschland attraktiver für hochqualifizierte Zuwanderer zu machen. Der Vorschlag sieht vor, dass neu zugewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren 30%, 20% und 10% ihres Bruttolohns steuerfrei stellen können. Es sollen jedoch Unter- und Obergrenzen für das Gehalt festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahme zielgerichtet bleibt.
Die geplanten Steuererleichterungen für ausländische Fachkräfte in Deutschland sollen sowohl eine Unter- als auch eine Obergrenze für das Jahresbruttoeinkommen beinhalten. Diese Grenzen sind jedoch noch nicht abschließend festgelegt und sollen im Rahmen der detaillierten Ausarbeitung des Gesetzes konkretisiert werden. Ziel ist es, diese Steuervergünstigungen nur für Fachkräfte mit bestimmten Einkommenshöhen anzuwenden, um gezielt hochqualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen, ohne die Maßnahme zu weit zu fassen.
Das Bundeskabinett hat die Steuererleichterungen für ausländische Fachkräfte bereits beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht vor, dass neu zugewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren gestaffelt Steuervergünstigungen erhalten: im ersten Jahr 30%, im zweiten Jahr 20% und im dritten Jahr 10% des Bruttolohns steuerfrei. Die Maßnahme ist Teil einer größeren Wachstumsinitiative, die darauf abzielt, den Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen und den Standort Deutschland attraktiver zu machen
Die geplanten Steuererleichterungen für ausländische Fachkräfte in Deutschland sollen im Rahmen des Haushalts 2025 umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen voraussichtlich ab 2025 in Kraft treten werden. Die genauen Bedingungen und Umsetzung des Programms sind noch nicht vollständig festgelegt, jedoch wird erwartet, dass die Steuererleichterungen einen Anreiz für Fachkräfte aus dem Ausland bieten sollen, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern.
Die nächsten Schritte für die Umsetzung der Steuererleichterungen für ausländische Fachkräfte sind wie folgt:
- Detailierte Ausarbeitung des Gesetzes: Der Gesetzentwurf muss detailliert ausgearbeitet und spezifiziert werden, insbesondere hinsichtlich der genauen Einkommensgrenzen und der spezifischen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um von den Steuererleichterungen profitieren zu können.
- Beratung im Bundestag: Der ausgearbeitete Entwurf wird im Bundestag beraten. Dies beinhaltet Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen und möglicherweise Anpassungen basierend auf den Rückmeldungen der Abgeordneten und Experten.
- Abstimmung und Verabschiedung: Nach den Beratungen wird der Gesetzentwurf im Bundestag zur Abstimmung gestellt. Bei einer Mehrheit wird das Gesetz verabschiedet und tritt zu dem im Gesetz festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
- Umsetzung und Kommunikation: Nach der Verabschiedung des Gesetzes müssen die zuständigen Behörden die neuen Regelungen umsetzen und sicherstellen, dass Unternehmen und ausländische Fachkräfte über die neuen Steuererleichterungen informiert werden. Dies könnte Schulungen und Informationskampagnen beinhalten.
- Evaluation und Anpassung: Nach der Einführung wird die Wirksamkeit der Steuererleichterungen überwacht und evaluiert. Gegebenenfalls werden Anpassungen vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen die gewünschten Ergebnisse erzielen.
Durch diese Schritte wird sichergestellt, dass die Steuererleichterungen effektiv implementiert werden und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen.