Die Pflegegrade in Deutschland definieren den Grad der Pflegebedürftigkeit und bestimmen die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie wurden 2017 eingeführt, um das ältere System der Pflegestufen abzulösen. Es gibt fünf Pflegegrade, die nach der Schwere der Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten einer Person unterteilt sind. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher ist die Unterstützung, die man von der Pflegeversicherung erhält.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen
- Bedeutung: Der Pflegegrad 5 wird für Menschen vergeben, die schwerste Beeinträchtigungen haben und besondere Anforderungen an die Pflege stellen, etwa durch starke Demenz oder andere Erkrankungen.
- Voraussetzungen: Es müssen mindestens 90 Punkte erreicht werden.
- Anspruch: Höchste Leistungen für Pflegegeld oder professionelle Pflege (ca. 901 Euro monatlich). Hier werden auch besonders intensive Pflegeleistungen anerkannt.