Die Pflegegrade in Deutschland definieren den Grad der Pflegebedürftigkeit und bestimmen die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie wurden 2017 eingeführt, um das ältere System der Pflegestufen abzulösen. Es gibt fünf Pflegegrade, die nach der Schwere der Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten einer Person unterteilt sind. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher ist die Unterstützung, die man von der Pflegeversicherung erhält.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Bedeutung: Personen in Pflegegrad 4 sind vollständig auf Hilfe angewiesen und benötigen rund um die Uhr Unterstützung. Sie sind häufig bettlägerig oder können sich nur mit Hilfe bewegen.
- Voraussetzungen: Es müssen mindestens 70 Punkte erreicht werden.
- Anspruch: Pflegegeld oder professionelle Pflegeleistungen (ca. 728 Euro monatlich). Dies umfasst auch die Pflege im Heim oder durch ambulante Pflegedienste.