In Deutschland gewinnt die digitale Barrierefreiheit zunehmend an Bedeutung, insbesondere durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote, einschließlich Websites und Apps, barrierefrei zu gestalten.
Hintergründe:
- Ziel des BFSG: Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen haben.
- Betroffene Bereiche: Das Gesetz betrifft unter anderem den Online-Handel, Bankdienstleistungen, den überregionalen Personenverkehr sowie Hardware und Software.
- Anforderungen: Die Barrierefreiheitsanforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die sich wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 stützt. Diese Richtlinien definieren Standards für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten.
Die TT Barrierefreiheit UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Ober-Ramstadt hat sich auf die Umsetzung solcher barrierefreien Inhalte spezialisiert. Das Unternehmen unterstützt dabei, die entsprechenden EU-Richtlinien des BFSG sowie die UN-Resolution zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umzusetzen.
Es ist für Unternehmen ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen, um bis zum Inkrafttreten im Juni 2025 die notwendigen Anpassungen vornehmen zu können. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern wie der TT Barrierefreiheit UG kann dabei helfen, die gesetzlichen Vorgaben effizient umzusetzen.