BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche Unterstützung in Deutschland, die Schüler*innen und Studierende finanziell entlastet, damit sie eine Ausbildung oder ein Studium unabhängig von den finanziellen Verhältnissen der Eltern absolvieren können.
Wer bekommt BAföG?
- Studierende an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Schüler*innen an weiterführenden Schulen, Fachschulen, Abendgymnasien und Berufsfachschulen
- Auszubildende in einer berufsqualifizierenden Ausbildung, wenn die Ausbildungsstätte förderungswürdig ist
Voraussetzungen:
- Alter:
- BAföG wird in der Regel bis zum Alter von 30 Jahren gewährt, bei Master-Studiengängen bis 35 Jahre. Es gibt Ausnahmen, z.B. für Personen mit Kindererziehungszeiten.
- Staatsangehörigkeit:
- BAföG ist in erster Linie für deutsche Staatsbürgerinnen. Es gibt jedoch auch Regelungen für EU-Bürgerinnen und andere ausländische Staatsangehörige, wenn bestimmte Bedingungen wie ein dauerhafter Aufenthaltsstatus erfüllt sind.
- Finanzielle Bedürftigkeit:
- Der wichtigste Faktor ist die finanzielle Situation der Eltern. BAföG soll eine Unterstützung sein, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um die Ausbildung zu finanzieren. Es gibt Freibeträge und Grenzen, die je nach Familienstand, Anzahl der Geschwister etc. variieren.
- Leistungsnachweise:
- Für Studierende muss ab dem 5. Semester ein Leistungsnachweis erbracht werden, der zeigt, dass das Studium in der Regelstudienzeit absolviert werden kann.
- Regelstudienzeit:
- BAföG wird in der Regel nur für die Dauer der Regelstudienzeit gewährt. Ein Antrag auf Verlängerung ist in bestimmten Fällen möglich, z.B. bei Krankheit oder einem Auslandssemester.
Wie hoch ist das BAföG?
Der Förderbetrag setzt sich aus einem Zuschuss und einem zinslosen Darlehen zusammen. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen der Eltern, der eigenen Wohnsituation (z.B. bei den Eltern wohnend oder auswärts wohnend) und dem eigenen Einkommen. Der Höchstbetrag liegt derzeit bei rund 934 Euro pro Monat (Stand 2024).
Rückzahlung:
Der Darlehensanteil muss nach dem Studium zurückgezahlt werden, allerdings maximal 50 % der erhaltenen Förderung und nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze (maximal 10.000 Euro). Die Rückzahlung erfolgt zinslos und in Raten.