Die Pflegegrade in Deutschland definieren den Grad der Pflegebedürftigkeit und bestimmen die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie wurden 2017 eingeführt, um das ältere System der Pflegestufen abzulösen. Es gibt fünf Pflegegrade, die nach der Schwere der Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten einer Person unterteilt sind. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher ist die Unterstützung, die man von der Pflegeversicherung erhält.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Bedeutung: Personen in Pflegegrad 1 haben eine geringe Beeinträchtigung in der Fähigkeit, alltägliche Aktivitäten zu bewältigen. Sie benötigen Unterstützung bei bestimmten Aufgaben, sind jedoch weitgehend selbstständig.
- Voraussetzungen: Es müssen mindestens 12 Punkte in der Beurteilung der Selbstständigkeit erreicht werden.
- Anspruch: Es gibt Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegehilfsmittel zur Unterstützung im Alltag, aber keine umfassende Pflege. Das Pflegegeld beträgt aktuell etwa 125 Euro monatlich.