Die Räum- und Streupflicht ist in Deutschland gesetzlich geregelt, aber die genauen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Hier sind die wichtigsten Grundregeln:
1. Wer muss den Gehweg räumen?
✅ Grundstückseigentümer: Sie haben die Hauptverantwortung.
✅ Mieter oder Pächter: Falls im Mietvertrag oder der Hausordnung vereinbart, sind sie zuständig.
✅ Gemeinden oder Städte: Nur, wenn es sich um öffentliche Flächen handelt, die nicht in privater Verantwortung liegen.
📌 Wichtig:
- Die Räumpflicht kann nicht durch ein einfaches Schild „Kein Winterdienst“ umgangen werden.
- Falls der Mieter räumen muss, muss der Vermieter das überwachen.
2. Wann muss geräumt und gestreut werden?
🕒 Grundsätzlich gilt:
- Werktags: 7:00 – 20:00 Uhr
- Sonn- und Feiertags: 8:00 oder 9:00 – 20:00 Uhr
- Falls es tagsüber erneut schneit, muss nachgeräumt werden.
- Nachts besteht keine Pflicht – außer, es gibt starken Publikumsverkehr (z. B. vor Hotels, Bahnhöfen).
3. Welche Flächen müssen geräumt werden?
✅ Gehwege vor dem eigenen Grundstück
✅ Zugänge zum Haus (Eingang, Briefkasten, Mülltonnenweg)
✅ Stellplätze & Zuwege, wenn sie zur Mietsache gehören
✅ Falls kein Gehweg vorhanden ist: Ein mindestens 1 Meter breiter Streifen auf der Straße
🚫 NICHT räumen muss man:
- Straßen (zuständig ist die Gemeinde)
- Öffentliche Parkplätze (außer sie gehören zum Mietobjekt)
4. Womit muss gestreut werden?
✅ Erlaubt:
- Splitt, Sand, Granulat, Asche
- Streusalz nur, wenn es ausdrücklich erlaubt ist (oft verboten wegen Umweltschäden)
🚫 Nicht erlaubt:
- Nur Schnee festzutreten (Gefahr durch Glätte)
- Glatte Flächen ungesichert lassen
📌 Wichtig: Streugut muss später wieder entfernt werden!
5. Was passiert, wenn nicht geräumt wird?
❌ Haftung für Unfälle:
- Falls jemand auf dem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, haftet der Pflichtige (also Eigentümer oder Mieter).
- Es drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen.
- Falls jemand dauerhafte Schäden erleidet, können hohe Forderungen entstehen.
🏢 Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):
- Hier ist in der Teilungserklärung oder Hausordnung geregelt, wer zuständig ist.
- Falls nichts geregelt ist: Die WEG muss für Winterdienst sorgen.
6. Rechtliche Grundlagen
🔹 Straßenreinigungsgesetze der Bundesländer
🔹 Ortssatzungen der Städte & Gemeinden
🔹 BGB § 823 (Haftung für Verletzungen & Schäden)
🔹 Mietrecht (§ 535 BGB: Instandhaltungspflicht des Vermieters)