Räum- und Streupflicht

Gesellschaft

Die Räum- und Streupflicht ist in Deutschland gesetzlich geregelt, aber die genauen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Hier sind die wichtigsten Grundregeln:


1. Wer muss den Gehweg räumen?

Grundstückseigentümer: Sie haben die Hauptverantwortung.
Mieter oder Pächter: Falls im Mietvertrag oder der Hausordnung vereinbart, sind sie zuständig.
Gemeinden oder Städte: Nur, wenn es sich um öffentliche Flächen handelt, die nicht in privater Verantwortung liegen.

📌 Wichtig:

  • Die Räumpflicht kann nicht durch ein einfaches Schild „Kein Winterdienst“ umgangen werden.
  • Falls der Mieter räumen muss, muss der Vermieter das überwachen.

2. Wann muss geräumt und gestreut werden?

🕒 Grundsätzlich gilt:

  • Werktags: 7:00 – 20:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertags: 8:00 oder 9:00 – 20:00 Uhr
  • Falls es tagsüber erneut schneit, muss nachgeräumt werden.
  • Nachts besteht keine Pflicht – außer, es gibt starken Publikumsverkehr (z. B. vor Hotels, Bahnhöfen).

3. Welche Flächen müssen geräumt werden?

Gehwege vor dem eigenen Grundstück
Zugänge zum Haus (Eingang, Briefkasten, Mülltonnenweg)
Stellplätze & Zuwege, wenn sie zur Mietsache gehören
✅ Falls kein Gehweg vorhanden ist: Ein mindestens 1 Meter breiter Streifen auf der Straße

🚫 NICHT räumen muss man:

  • Straßen (zuständig ist die Gemeinde)
  • Öffentliche Parkplätze (außer sie gehören zum Mietobjekt)

4. Womit muss gestreut werden?

Erlaubt:

  • Splitt, Sand, Granulat, Asche
  • Streusalz nur, wenn es ausdrücklich erlaubt ist (oft verboten wegen Umweltschäden)

🚫 Nicht erlaubt:

  • Nur Schnee festzutreten (Gefahr durch Glätte)
  • Glatte Flächen ungesichert lassen

📌 Wichtig: Streugut muss später wieder entfernt werden!


5. Was passiert, wenn nicht geräumt wird?

Haftung für Unfälle:

  • Falls jemand auf dem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, haftet der Pflichtige (also Eigentümer oder Mieter).
  • Es drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen.
  • Falls jemand dauerhafte Schäden erleidet, können hohe Forderungen entstehen.

🏢 Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):

  • Hier ist in der Teilungserklärung oder Hausordnung geregelt, wer zuständig ist.
  • Falls nichts geregelt ist: Die WEG muss für Winterdienst sorgen.

6. Rechtliche Grundlagen

🔹 Straßenreinigungsgesetze der Bundesländer
🔹 Ortssatzungen der Städte & Gemeinden
🔹 BGB § 823 (Haftung für Verletzungen & Schäden)
🔹 Mietrecht (§ 535 BGB: Instandhaltungspflicht des Vermieters)

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