Bürgergeld

Gesellschaft

Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung, die in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 die frühere Arbeitslosengeld-II-Regelung (Hartz IV) ersetzt hat. Es dient dazu, Menschen mit geringem oder keinem Einkommen die Sicherung ihres Lebensunterhalts zu ermöglichen. Es richtet sich an Erwerbsfähige und deren Angehörige.


Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch auf Bürgergeld haben Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Wohnsitz in Deutschland:
    • Bürgergeld kann nur beantragt werden, wenn du in Deutschland lebst.
  2. Erwerbsfähigkeit:
    • Personen, die mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, gelten als erwerbsfähig.
    • Für nicht erwerbsfähige Angehörige, z. B. Kinder, gibt es die Sozialhilfe (SGB XII).
  3. Hilfebedürftigkeit:
    • Du bist hilfebedürftig, wenn dein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um deinen Lebensunterhalt und die angemessenen Wohnkosten zu decken.
  4. Alter:
    • Anspruch besteht für Personen zwischen 15 Jahren und dem regulären Renteneintrittsalter.

Höhe des Bürgergelds (2025):

Die Leistung besteht aus:

  1. Regelbedarf (monatliche Geldleistung):
    • 502 Euro für Alleinstehende.
    • 451 Euro pro Person bei Paaren (eheähnliche Gemeinschaften).
    • 420 Euro für volljährige Kinder im Haushalt.
    • 348 Euro für Kinder von 6 bis 17 Jahren.
    • 318 Euro für Kinder unter 6 Jahren.
  2. Kosten für Unterkunft und Heizung:
    • Angemessene Mietkosten (inkl. Nebenkosten) werden zusätzlich übernommen, je nach Region und Haushaltsgröße.
  3. Weitere Leistungen:
    • Einmalige Bedarfe (z. B. für Möbel oder Kleidung).
    • Bildung und Teilhabe für Kinder (z. B. Nachhilfe, Sportvereine, Schulbedarf).

Gibt es Bürgergeld auch für Einwanderer?

Ja, aber unter bestimmten Voraussetzungen:

  1. EU-Bürger:
    • EU-Bürger haben nur Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben.
    • Wenn sie nur zum Zweck der Arbeitssuche eingereist sind, besteht kein Anspruch auf Bürgergeld.
  2. Drittstaatsangehörige:
    • Menschen aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) können Bürgergeld beantragen, wenn sie:
      • eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu arbeiten.
      • nicht ausschließlich zur Arbeitssuche eingereist sind.
    • Geflüchtete mit Asylberechtigung oder subsidiärem Schutzstatus haben Anspruch auf Bürgergeld, sobald sie aus dem Asylbewerberleistungsgesetz herausfallen.
  3. Geflüchtete aus der Ukraine:
    • Seit Juni 2022 fallen ukrainische Geflüchtete unter das Bürgergeld, sofern sie sich in Deutschland aufhalten und hilfebedürftig sind.

Wie beantragt man Bürgergeld?

  1. Antragstellung:
    • Bürgergeld wird bei der zuständigen Jobcenter-Stelle beantragt.
    • Antragsformulare gibt es online oder direkt im Jobcenter.
  2. Erforderliche Unterlagen:
    • Nachweise über Einkommen und Vermögen.
    • Mietvertrag (Nachweis über Wohnkosten).
    • Aufenthaltsstatus (bei Nicht-EU-Bürgern).
  3. Bearbeitungszeit:
    • Der Antrag wird meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen bearbeitet.

Wichtige Hinweise:

  • Bürgergeld soll nicht nur die Existenz sichern, sondern auch die Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Daher werden Weiterbildungen, Umschulungen und Bewerbungsmaßnahmen oft angeboten oder finanziert.
  • Vermögensfreibeträge: Ein gewisses Vermögen bleibt unberücksichtigt (z. B. bis zu 40.000 Euro für die erste Person im Haushalt).

Fazit: Das Bürgergeld ist eine umfassende Leistung zur Existenzsicherung und richtet sich an alle, die in Deutschland leben, hilfebedürftig sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auch Einwanderer können, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, Bürgergeld erhalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert