Das Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die einkommensschwache Haushalte bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten unterstützt. Es handelt sich um einen Zuschuss, der weder zurückgezahlt werden muss noch das Bürgergeld ersetzt.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
- Grundvoraussetzungen:
- Mieter von Wohnungen oder Häusern: Du kannst Wohngeld als Mietzuschuss erhalten.
- Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum: Du kannst Wohngeld als Lastenzuschuss erhalten (z. B. für Kreditraten, Grundsteuer oder Nebenkosten).
- Kein Anspruch besteht, wenn du bereits Sozialleistungen erhältst, die Wohnkosten beinhalten, z. B.:
- Bürgergeld (ehemals Hartz IV).
- Sozialhilfe.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Einkommensgrenzen:
- Dein Einkommen muss unterhalb bestimmter Grenzen liegen, die von der Haushaltsgröße und den Mietkosten abhängen.
- Wer über die Grenze kommt, hat keinen Anspruch. Einkommen wie Kindergeld, Unterhalt oder Pflegegeld wird teils angerechnet.
Wie wird das Wohngeld berechnet?
Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder:
- Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher die Unterstützungsleistung.
- Gesamteinkommen des Haushalts:
- Alle Einkünfte des Haushalts werden berücksichtigt (Löhne, Kindergeld, Unterhalt, etc.). Es gibt Freibeträge, z. B. für Rentner oder Schwerbehinderte.
- Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung:
- Die tatsächliche Kaltmiete bzw. die Kosten für selbstgenutztes Eigentum (ohne Heiz- und Warmwasserkosten) werden bis zu einer bestimmten Grenze berücksichtigt. Diese Grenze variiert nach Wohnort, da die Mietkosten regional unterschiedlich hoch sind.
Tipp: Mithilfe eines Wohngeldrechners (z. B. online auf Websites der Städte/Kommunen) kannst du grob einschätzen, ob du Wohngeld erhalten könntest.
Beispiele für Einkommensgrenzen (2025):
- Ein 2-Personen-Haushalt in einer Großstadt mit einer Bruttokaltmiete von 600 Euro hat Anspruch, wenn das Gesamteinkommen unter ca. 2.200 Euro netto liegt.
- Für einen 4-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei einer Bruttokaltmiete von 1.000 Euro bei etwa 3.300 Euro netto.
Wie beantragt man Wohngeld?
- Antrag stellen:
- Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde beantragt.
- Antragsformulare gibt es meist online oder direkt bei der Behörde.
- Erforderliche Unterlagen:
- Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide).
- Mietvertrag oder Nachweise über Eigentumskosten.
- Bescheinigung über die Höhe der Nebenkosten.
- Bearbeitungszeit:
- Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Wohngeld wird aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Zusammenhang mit Kinderzuschlag (KiZ):
Wenn du den Kinderzuschlag beantragst, solltest du gleichzeitig prüfen, ob du Anspruch auf Wohngeld hast. Diese beiden Leistungen ergänzen sich:
- Mit KiZ + Wohngeld: Du kannst oft ein höheres Einkommen haben, ohne deinen Anspruch zu verlieren.
- Im Antrag für den Kinderzuschlag wird gefragt, ob du Wohngeld beziehst. Ein gleichzeitiger Antrag kann sich finanziell lohnen.
Fazit: Wohngeld hilft, Wohnkosten zu senken und ist besonders für Haushalte mit geringem Einkommen relevant. Es kann mit dem Kinderzuschlag kombiniert werden, um Familien finanziell zu entlasten.