Die Pflegegrade in Deutschland definieren den Grad der Pflegebedürftigkeit und bestimmen die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie wurden 2017 eingeführt, um das ältere System der Pflegestufen abzulösen. Es gibt fünf Pflegegrade, die nach der Schwere der Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten einer Person unterteilt sind. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher ist die Unterstützung, die man von der Pflegeversicherung erhält.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Bedeutung: Menschen in Pflegegrad 3 sind erheblich eingeschränkt und benötigen tägliche Unterstützung bei fast allen Tätigkeiten des Lebens. Sie haben Schwierigkeiten mit der Beweglichkeit und benötigen Hilfe bei der Körperpflege.
- Voraussetzungen: Es müssen mindestens 47 Punkte erreicht werden.
- Anspruch: Pflegegeld oder professionelle Pflegeleistungen (ca. 545 Euro monatlich). Auch eine stationäre Pflege im Pflegeheim wird von der Pflegeversicherung unterstützt.