In Deutschland gibt es tatsächlich eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen einzustellen, die in der Schwerbehindertenquote geregelt ist. Dies ist Teil des Schwerbehindertengesetzes (SGB IX). Die Regelung besagt, dass Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet sind, eine bestimmte Quote an Schwerbehinderten zu beschäftigen.
Schwerbehindertenquote
- Pflichtquote: Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen.
- Beispiel: Ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitern muss mindestens 1 schwerbehinderten Mitarbeiter beschäftigen.
Strafzahlungen / Ausgleichsabgabe
Wenn ein Unternehmen diese Quote nicht erfüllt, muss es eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese wird je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfallen:
- Für Unternehmen mit 20 bis 40 Arbeitsplätzen:
- Wenn die Quote nicht erfüllt wird, muss eine Ausgleichsabgabe von 125 € pro nicht besetztem Arbeitsplatz gezahlt werden.
- Für Unternehmen mit mehr als 40 Arbeitsplätzen:
- Wenn die Quote nicht erfüllt wird, ist die Ausgleichsabgabe höher und wird auf bis zu 320 € pro nicht besetztem Arbeitsplatz festgelegt.
Die Höhe der Ausgleichsabgabe kann sich in Abhängigkeit von der Zahl der nicht besetzten Arbeitsplätze und der Unternehmensgröße erhöhen.
Ausnahmen und Milderungen
- Befreiung von der Ausgleichsabgabe: In bestimmten Fällen können Unternehmen von der Zahlung der Ausgleichsabgabe befreit werden, zum Beispiel wenn sie nachweisen können, dass sie sich intensiv um die Einstellung schwerbehinderter Menschen bemüht haben, jedoch keine geeigneten Bewerbungen eingegangen sind.
- Vermittlungsquote: Manche Unternehmen versuchen auch, schwerbehinderte Menschen über Reha-Träger oder durch gezielte Programme zu beschäftigen, um die Ausgleichsabgabe zu vermeiden.
Vorteile der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Für Unternehmen gibt es auch positive Anreize zur Beschäftigung von Schwerbehinderten:
- Förderungen und Zuschüsse: Unternehmen können Zuschüsse für den Arbeitsplatz oder für notwendige Anpassungen im Arbeitsplatz (z. B. Hilfsmittel, barrierefreie Arbeitsumgebungen) erhalten.
- Steuerliche Vorteile: Es gibt steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
- Integrationsprojekte: Es gibt Programme und Projekte, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Fazit
Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ist nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern bietet auch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen und Vorteile für Unternehmen. Die Ausgleichsabgabe wird als Druckmittel genutzt, um die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu fördern.