Wegfall der Bindestrichpflicht bei Doppelnamen – Was sich ab Mai 2025 ändert

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Zum 1. Mai 2025 tritt eine Änderung im deutschen Namensrecht in Kraft, die für viele Menschen – auch Expats – relevant ist: Die Bindestrichpflicht bei Doppelnamen entfällt. Das bedeutet: Wer einen Doppelnamen annimmt oder weiterführt, kann künftig selbst entscheiden, ob der Name mit Bindestrich oder Leerzeichen geschrieben wird.

1. Was bedeutet die neue Regelung konkret?

Bisher galt: Wenn jemand zwei Nachnamen kombiniert – z. B. nach einer Heirat oder für ein Kind – musste ein Bindestrich verwendet werden:

> Beispiel: Müller-Schmidt

Ab Mai 2025 ist das anders. Jetzt ist auch Müller Schmidt (ohne Bindestrich) offiziell möglich – und gleichwertig anerkannt.

2. Für wen ist das wichtig?

✔️ Ehepaare, die gemeinsame Namen wählen oder Doppelnamen führen

✔️ Alleinerziehende, die den Namen des Kindes ergänzen möchten

✔️ Eltern, die ihren Kindern beide Nachnamen geben wollen

✔️ Expats, die im Rahmen einer Eheschließung oder Einbürgerung einen deutschen Namen oder eine Namensänderung beantragen

📌 Wichtig: Die Wahl muss bei der Anmeldung des Namens klar angegeben werden – Bindestrich oder nicht.

3. Was ist bei Ausweisdokumenten zu beachten?

Wer nachträglich seinen bisherigen Doppelnamen ändern möchte (z. B. von Müller-Schmidt auf Müller Schmidt), muss:

✔️ eine offizielle Erklärung beim Standesamt abgeben

✔️ alle Ausweise, Verträge und Dokumente entsprechend aktualisieren lassen

💡 Tipp: Klären Sie vorher, ob die neue Schreibweise in internationalen Dokumenten und bei Banken akzeptiert wird – vor allem, wenn Sie einen ausländischen Pass haben.

4. Warum wurde die Änderung beschlossen?

Die Regelung soll mehr Namensfreiheit ermöglichen und der gelebten Praxis in vielen anderen Ländern entsprechen. Außerdem ist sie ein Schritt in Richtung Gleichstellung und Familienvielfalt.

Fazit:

Der Wegfall der Bindestrichpflicht mag wie eine kleine Änderung wirken – doch für viele Familien, Ehepaare und Antragsteller macht es den Namensaufbau flexibler und persönlicher. Wer ab Mai 2025 eine Namenswahl trifft, hat mehr Gestaltungsspielraum – sollte aber gut informiert entscheiden.

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