Ab dem 1. Juli 2025 tritt ein zentraler Teil der Pflegereform 2025 in Kraft, der pflegenden Angehörigen mehr Spielraum und Entlastung verschafft. Denn die Leistungen für die sogenannte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden nun in einem gemeinsamen Budget zusammengefasst.
💡 Was ändert sich konkret?
Bisher gab es zwei getrennte Budgets:
- Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit)
- Kurzzeitpflege: Wenn ein Pflegebedürftiger vorübergehend vollstationär gepflegt werden muss
Ab Juli 2025 werden diese Leistungen in einem gemeinsamen Topf mit 3.539 € pro Jahr zusammengelegt.
✅ Vorteile der Neuregelung:
- Mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme
- Individuellere Planung für Entlastung und Pflege
- Keine starren Grenzen mehr zwischen den beiden Leistungsarten
👪 Bedeutung für Expats:
Viele Expats, die mit Familienangehörigen in Deutschland leben, übernehmen Pflegeaufgaben für Eltern oder Partner. Diese Reform erleichtert es, flexibel auf Pflegebedarfe zu reagieren, etwa bei familiären Notfällen oder bei der Organisation von Entlastung durch externe Dienste.
📌 Wichtig: Die neue Regelung gilt für alle Personen mit Pflegegrad 2 oder höher. Anträge zur Nutzung des kombinierten Budgets müssen wie bisher bei der Pflegekasse gestellt werden.