– Doppelnamen & Namensänderungen – Was hat sich 2025 geändert?

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Wer in Deutschland heiratet oder sich scheiden lässt, steht oft vor der Frage: Welchen Nachnamen tragen wir in Zukunft? Seit Mai 2025 gibt es dabei eine bedeutende gesetzliche Änderung: Die Pflicht zum Bindestrich bei Doppelnamen entfällt.

🔄 Was war vorher?

Bisher mussten Partner, die einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen bilden wollten, diese mit Bindestrich schreiben, z. B. „Müller-Schmidt“. Namenskombinationen ohne Bindestrich („Müller Schmidt“) waren nicht erlaubt.

🆕 Was ist neu?

Ab sofort ist es möglich, Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich zu führen. Auch die Namenswahl für Kinder wurde erleichtert – Eltern können flexibler entscheiden, ob das Kind einen Doppelnamen bekommt und ob mit oder ohne Bindestrich.

💬 Was bedeutet das für Expats?

Namensrecht kann je nach Herkunftsland und Aufenthaltstitel komplex sein. Wer sich in Deutschland niederlässt oder heiratet, sollte sich bei Unsicherheiten beraten lassen – z. B. beim Standesamt oder in einer auf Familienrecht spezialisierten Beratungsstelle.


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