Die Steuererklärung für das Jahr 2024 muss – wenn Sie gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind – bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingegangen sein. Diese Frist gilt für alle, die ihre Steuererklärung selbst machen.
🧾 Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Die Abgabepflicht besteht u. a. für:
- Selbstständige & Freiberufler
- Arbeitnehmer mit Lohnersatzleistungen über 410 € (z. B. Elterngeld, Krankengeld)
- Menschen mit Nebeneinkünften über 410 €
- Ehepaare mit der Kombination Steuerklasse III & V
- Empfänger von Renten mit weiteren Einkünften
- Personen mit mehreren Arbeitgebern gleichzeitig
⏳ Was, wenn man Hilfe hat?
Wer sich steuerlich beraten lässt (z. B. durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein), hat deutlich mehr Zeit:
➡️ Frist: 30. April 2026
💡 Freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung)
Auch wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann rückwirkend eine Steuererklärung einreichen – oft lohnt sich das wegen Steuererstattungen.
➡️ Dafür haben Sie vier Jahre Zeit, also für 2024 bis zum 31. Dezember 2028.
🛑 Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Wird die Erklärung zu spät eingereicht, droht ein Verspätungszuschlag, der automatisch festgesetzt wird – mindestens 25 €, oft aber deutlich mehr.
📌 Tipp für Expats: Wenn Sie in Deutschland Einkommen erzielt haben, prüfen Sie genau, ob Sie eine Erklärung abgeben müssen – besonders bei Elterngeld, Minijobs + Hauptberuf oder Auslandsbezügen. Bei Unsicherheit hilft ein Steuerbüro weiter.