Gema für Vereine in Hessen

Gesellschaft

Die hessische Landesregierung plant, ab Januar 2025 eine erhebliche Erleichterung für Vereine in Bezug auf die GEMA-Gebühren einzuführen. Ziel ist es, die bürokratischen Hürden zu verringern und das ehrenamtliche Engagement zu fördern, indem bis zu 90 % der GEMA-Gebühren für bestimmte Veranstaltungen übernommen werden. Allerdings gibt es spezifische Einschränkungen: Die Regelung gilt nur für Vereine, deren Veranstaltungen maximal 500 m² Fläche umfassen und bei denen kein Eintritt erhoben wird. Außerdem sind nur bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr pro Verein abgedeckt.

Es gibt jedoch Kritik an diesen Bedingungen, da viele Vereine davon ausgehen, dass die Regelung nur für sehr kleine Veranstaltungen gilt, was in der Praxis für die meisten Events, die oft größere Flächen umfassen und Eintritt verlangen, nicht zutrifft. Zudem gibt es Bedenken, dass nicht alle Veranstaltungen finanziell abgedeckt werden können, was zu einer unzureichenden Entlastung führen könnte. Die hessische Regierung versucht jedoch, mit den 400.000 Euro jährlich (bis 2028) eine gute Unterstützung für das Ehrenamt zu bieten, wobei bestehende GEMA-Verträge berücksichtigt werden

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern schützt und sicherstellt, dass sie für die Nutzung ihrer Werke finanziell entschädigt werden. Die GEMA erhebt Gebühren, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden, zum Beispiel bei Konzerten, Musikaufführungen in Gaststätten oder bei öffentlichen Veranstaltungen.

Wer muss die GEMA-Gebühren zahlen?

  • Veranstalter: Wenn Musik bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt wird, müssen die Veranstalter die entsprechenden Gebühren zahlen. Dies gilt sowohl für große Veranstaltungen wie Konzerte als auch für kleinere Events wie Vereinsfeiern, bei denen urheberrechtlich geschützte Musik abgespielt wird.
  • Betriebe und Einrichtungen: Auch Bars, Restaurants oder Geschäfte, die Musik spielen, müssen GEMA-Gebühren zahlen. Dies umfasst alle Arten von öffentlichem Musikhören oder -abspielen, das über den privaten Rahmen hinausgeht.

Wie werden die GEMA-Gebühren berechnet?

Die GEMA-Gebühren richten sich nach mehreren Faktoren:

  1. Art der Nutzung: Ob es sich um eine öffentliche Aufführung, eine Tanzveranstaltung, eine Radiowiedergabe oder eine andere Nutzung handelt, beeinflusst die Höhe der Gebühr.
  2. Größe und Art der Veranstaltung: Für größere Veranstaltungen oder Hallen werden die Gebühren höher angesetzt. Auch Faktoren wie die Anzahl der Gäste oder die Spiellänge der Musik können die Gebühr beeinflussen.
  3. Art der Musiknutzung: Bei der Nutzung von Musik im Geschäftsbetrieb oder auf Veranstaltungen wird die Gebühr auf Basis der Quadratmeterzahl der Fläche und der Nutzungsdauer berechnet.

Beispielweise kann bei Veranstaltungen eine Pauschale für die Veranstaltung und eine weitere für die Musiknutzung anfallen, abhängig von der Art und Dauer der Nutzung. Für Gastronomiebetriebe und Shops gibt es ebenfalls differenzierte Berechnungsmodelle, die sowohl auf der Fläche als auch auf der Art der Nutzung basieren

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