Wer in Deutschland lebt und Familienangehörige nachholen möchte, sollte die Regeln zum Familiennachzug gut kennen – denn seit 2025 gelten neue gesetzliche Bestimmungen. Diese betreffen sowohl Drittstaatsangehörige als auch Geflüchtete mit bestimmten Aufenthaltstiteln.
👨👩👧👦 Was bedeutet Familiennachzug?
Familiennachzug bezeichnet das Recht, enge Familienangehörige wie Ehepartner oder minderjährige Kinder nach Deutschland zu holen, wenn ein Familienmitglied bereits hier lebt und über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügt.
🆕 Was ist neu seit 2025?
- Erweiterung der Anspruchsgruppen
- Seit 2025 dürfen auch volljährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen nachgeholt werden, z. B. wenn sie pflegebedürftig sind oder noch im Elternhaus leben.
- Eltern von minderjährigen Flüchtlingen dürfen nun leichter nachziehen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
- Digitale Antragstellung
- Anträge auf Familiennachzug können nun bundesweit digital gestellt werden – das vereinfacht den Prozess erheblich.
- Nachweis von Sprachkenntnissen
- Für Ehepartner gilt weiterhin: Grundkenntnisse in Deutsch (Niveau A1) müssen vor der Einreise nachgewiesen werden. Allerdings gibt es nun mehr Ausnahmen, z. B. bei Krankheit oder Behinderung.
- Schnellere Bearbeitung bei Fachkräften
- Wer als Fachkraft in Deutschland arbeitet, profitiert von einer beschleunigten Bearbeitung, wenn die Familie nachziehen möchte.
- Wohnraum & Sicherung des Lebensunterhalts
- Diese Nachweise sind weiterhin erforderlich – außer bei Schutzberechtigten (z. B. Geflüchtete mit Asylstatus), für die Sonderregelungen gelten.
📌 Wichtig:
- Der Antrag muss vor der Einreise gestellt und genehmigt sein.
- Zuständig ist die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland.
- Nach der Einreise muss der Familiennachzug beim Ausländeramt gemeldet und registriert werden.
💬 Tipp:
Holen Sie sich rechtzeitig Unterstützung – z. B. von Beratungsstellen für Migration, der Caritas, dem DRK oder von Fachanwälten für Ausländerrecht.