Heute ging’s um Zukunft durch Bildung: In Deutschland gilt Schulpflicht – auch für Kinder mit Migrationshintergrund oder ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Wer die Schulformen kennt und die Anmeldung richtig angeht, schafft Klarheit und Chancen.
🧭 Was Eltern wissen müssen:
- Schulpflicht:
- Gilt bundesweit ab dem 6. Lebensjahr – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
- Dauer: 9–10 Jahre, je nach Bundesland.
- Verstöße können zu Bußgeldern führen.
- Schulformen:
- Grundschule (Klasse 1–4/6)
- Weiterführende Schulen: Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule
- Berufsschule: für Jugendliche ab 16 mit Ausbildungsplatz
- Vorbereitungsklassen: für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen
- Anmeldung & Unterlagen:
- Ausweis des Kindes und der Eltern
- Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung oder Meldebescheinigung
- Schreiben des Schulverwaltungsamts (bei Zuweisung)
- Beratung über Migrationsdienste oder Familienzentren empfohlen
📌 Laut migrationsberatung.org können auch Kinder ohne gültige Dokumente eingeschult werden – mit Unterstützung durch Beratungsstellen.
💬 Fazit:
Bildung ist Pflicht und Recht zugleich. Wer frühzeitig handelt, schafft Stabilität für Kinder und erleichtert die Integration – sprachlich, sozial und schulisch.
📢 Morgen geht’s weiter mit dem Thema: Einbürgerung – Voraussetzungen, Verfahren, Tipps.