Aufenthaltstitel & Visa – Übersicht für Familien, Arbeit, Studium

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Heute ging’s um rechtliche Sicherheit: Wer länger als 90 Tage in Deutschland bleiben will, braucht einen Aufenthaltstitel – je nach Zweck des Aufenthalts. Ob Studium, Arbeit oder Familiennachzug: Die Optionen sind vielfältig und klar geregelt.

🧭 Überblick über die wichtigsten Aufenthaltstitel:

ZweckTitelBesonderheiten
StudiumAufenthaltserlaubnis nach §16b AufenthGGilt für Vollzeitstudium, Studienkolleg, Sprachkurs (max. 1 Jahr)4
ArbeitBlaue Karte EU / §18b AufenthGFür Fachkräfte mit Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag – erleichterte Einreise
FamiliennachzugAufenthaltserlaubnis nach §27 ff. AufenthGFür Ehepartner und Kinder – Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt erforderlich
StudienplatzsucheVisum nach §17 Abs. 2 AufenthGFür Bewerber:innen ohne Zulassung – max. 6 Monate Aufenthalt

📌 Voraussetzungen:

  • Gesicherter Lebensunterhalt: z. B. Sperrkonto mit mind. 11.904 € pro Jahr (Stand 2025)5
  • Krankenversicherung: Deutsche gesetzliche oder private Versicherung – ausländische Policen oft nicht anerkannt
  • Wohnsitz & Anmeldung: Erst mit Meldebescheinigung kann der Aufenthaltstitel beantragt werden

📌 Laut Make it in Germany und dem Serviceportal Berlin gelten für Studierende und Fachkräfte klare Regelungen – mit digitaler Antragstellung und Übergangsfristen bei Einreise5.

💬 Fazit:

Der Aufenthaltstitel ist mehr als ein Dokument – er ist die Eintrittskarte für Studium, Arbeit und Familienleben in Deutschland. Wer Zweck, Fristen und Voraussetzungen kennt, startet sicher und strukturiert.

📢 Morgen geht’s weiter mit dem Thema: Einführung: Neustart in Deutschland – Was Zugezogene wissen sollten.

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