Heute ging’s um rechtliche Sicherheit: Wer länger als 90 Tage in Deutschland bleiben will, braucht einen Aufenthaltstitel – je nach Zweck des Aufenthalts. Ob Studium, Arbeit oder Familiennachzug: Die Optionen sind vielfältig und klar geregelt.
🧭 Überblick über die wichtigsten Aufenthaltstitel:
Zweck | Titel | Besonderheiten |
Studium | Aufenthaltserlaubnis nach §16b AufenthG | Gilt für Vollzeitstudium, Studienkolleg, Sprachkurs (max. 1 Jahr)4 |
Arbeit | Blaue Karte EU / §18b AufenthG | Für Fachkräfte mit Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag – erleichterte Einreise |
Familiennachzug | Aufenthaltserlaubnis nach §27 ff. AufenthG | Für Ehepartner und Kinder – Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt erforderlich |
Studienplatzsuche | Visum nach §17 Abs. 2 AufenthG | Für Bewerber:innen ohne Zulassung – max. 6 Monate Aufenthalt |
📌 Voraussetzungen:
- Gesicherter Lebensunterhalt: z. B. Sperrkonto mit mind. 11.904 € pro Jahr (Stand 2025)5
- Krankenversicherung: Deutsche gesetzliche oder private Versicherung – ausländische Policen oft nicht anerkannt
- Wohnsitz & Anmeldung: Erst mit Meldebescheinigung kann der Aufenthaltstitel beantragt werden
📌 Laut Make it in Germany und dem Serviceportal Berlin gelten für Studierende und Fachkräfte klare Regelungen – mit digitaler Antragstellung und Übergangsfristen bei Einreise5.
💬 Fazit:
Der Aufenthaltstitel ist mehr als ein Dokument – er ist die Eintrittskarte für Studium, Arbeit und Familienleben in Deutschland. Wer Zweck, Fristen und Voraussetzungen kennt, startet sicher und strukturiert.
📢 Morgen geht’s weiter mit dem Thema: Einführung: Neustart in Deutschland – Was Zugezogene wissen sollten.